Beschlussvorlage Mirow - Mi 021/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen Sanierungsrechtliche Genehmigung auf vorzeitige Enlassung aus dem Sanierungsgebiet Mirow nach § 163 BauGB Mirow Flur 15, Flst. 13 und 21 - Töpferstr. 7 wird gem. §§ 144, 145, 154 und 163 BauGB erteilt.

 

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Begründung:

Das beantragte Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 i.V.m. § 154 Abs. 3 und 163 BauGB bedarf die vorzeitige Entlassung aus dem Sanierungsgebiet, der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.

Da der Förderzeitraum für die Sanierung vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung weiterhin. Eine Genehmigung nach § 144 kann erteilt werden.

Als Voraussetzungen zur Entlassung aus dem Sanierungsgebiet müssen die Grundstücke entsprechend der Festsetzungen des Rahmenplanes und unter Beachtung der Ziele und der Zwecke der städtebaulichen Sanierung bebaut sein. Zudem müssen die Ausgleichsbeträge ermittelt und der jeweilige Betrag vom Antragsteller bezahlt werden. Der Ausgleichsbetrag wurde bereits gezahlt, somit sind die Vorraussetzung für die Entlassung erfüllt.

Es stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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