Beschlussvorlage Mirow - Mi 013/22
Grunddaten
- Betreff:
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Sanierungsrechtliche Genehmigung zur vorzeitigen Rückzahlung des Ausgleichsbetrages auf vorzeitige Enlassung aus dem Sanierungsgebiet Mirow nach § 163 BauGB Mirow Flur 7, Flst. 28 - Schloßstr. 12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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01.03.2022
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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22.03.2022
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Begründung:
Das beantragte Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.
Nach § 144 i.V.m. § 154 Abs. 3 und 163 BauGB bedarf die vorzeitige Rückzahlung des Ausgleichsbetrages sowie die vorzeitige Entlassung aus dem Sanierungsgebiet, der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.
Da der Förderzeitraum für die Sanierung vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung weiterhin. Eine Genehmigung nach § 144 kann erteilt werden.
Als Voraussetzungen zur Entlassung aus dem Sanierungsgebiet müssen die Grundstücke entsprechend der Festsetzungen des Rahmenplanes und unter Beachtung der Ziele und der Zwecke der städtebaulichen Sanierung bebaut sein. Zudem müssen die Ausgleichsbeträge ermittelt und der jeweilige Betrag vom Antragsteller bezahlt werden. Mit Genehmigung der vorzeitigen Rückzahlung und Entlassungn aus dem Sanierungsgebiet können diese Vorraussetzung erfüllt werden.
Es stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.
