Beschlussvorlage Mirow - Mi 012/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Gästen und Einwohnern mit Hauptwohnsitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Andreas Franz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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22.02.2022
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Begründung:
Eine gegenseitige Gästeanerkennung sowie Anerkennung von Einwohnern mit Hauptwohnsitz in Orten, die Kurabgabe erheben, ist weder gesetzlich noch durch Rechtsprechung geregelt. Rechtsexperten und das Innenministerium empfehlen daher eine entsprechende kommunale Vereinbarung, welche lebensnah und akzeptabel ist, zwischen den Gemeinden wie sie hiermit für Mirow, Priepert, Wesenberg und Wustrow beschlossen werden soll.
Laut Gesetz ist es so, dass Gäste die in einer Gemeinde des Amtsbereiches Mecklenburgische Kleinseenplatte bereits Kurabgabe gezahlt haben, bei einem Besuch in einer anderen Gemeinde des gleichen Amtsbereiches nochmal Kurabgabe zahlen müssten. Zu einer gegenseitigen Anerkennung von Gästen gibt es keine Gesetzesvorgaben und deutschlandweit auch keine Rechtsprechung, welches dies betrachtet. Daher empfehlen Rechtsexperten von Kommunalberatungsgesellschaften und des Innenministeriums MV den Abschluss einer Vereinbarung zwischen den Kommunen zur gegenseitigen Anerkennung der Gäste, wie sie hier vorliegt. So wird es unter anderem in Schleswig-Holstein seit Jahren praktiziert, wo die Ausgangssituation die gleiche wie in MV ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,9 kB
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