Beschlussvorlage Mirow - Mi 148/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die sanierungsrechtliche Genehmigung für den Abriss des Wohngebäudes in Mirow, Töpferstr. (Flur 15, Flst. 14/1) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das Objekt befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedarf der Abriss eines Gebäudes innerhalb des Sanierungsgebietes der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.

Entsprechend der vorliegelegten Bilder ist die Substanz des Gebäudes völlig zerstört und im jetzigen Zustand sogar eine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes würde die Kosten, welche für den Abriss und den Neubau eines Gebäudes entstehen würden weit übersteigen. 

 

Es stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.  

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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