Beschlussvorlage Mirow - Mi 091/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Ferienwohnanlage (Gebäude A, B, C) – „Sondergebiet Ferienwohnung 4“ in Fleether Mühle (Flur 1, Flst. 5/39), wird nicht erteilt. 

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1/2016 – Fleether Mühle der Stadt Mirow, welcher sich derzeit noch in der Aufstellungsphase befindet. Eine Beurteilung erfolgt nach § 33 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht, und die Erschließung gesichert ist.

Die beantragte Errichtung widerspricht nicht den Festsetzungen des B-Planes (der Entwurfsplanung Stand 29.09.2019, welcher der aktuelle, von der Stadtvertretung beschlossene Entwurfsstand ist). Die Erschließung ist gesichert, somit wäre das beantragte Vorhaben zulässig.

Mit dem Beschluss Mi 111/21 vom 12.10.2021, wurde durch die Stadtvertretung jedoch der Grundsatzbeschluss gefasst, dass der Entwurfsstand so anzupassen ist, dass sich die späteren Gebäude harmonisch in das Orts- und Landschaftsbild einfügen können. Die entsprechenden Vorgaben, wurden dem Vorhabenträger mit Schreiben vom 15.11.2021 durch den Bürgermeister mitgeteilt (eine Reaktion auf das Schreiben liegt bislang nicht vor).

Das beantragte Vorhaben widerspricht den neuen, noch nicht in einen Entwurfsstand gefassten Vorgaben (im Sondergebiet Ferienwohnungen 4: -> 4,50 m) erheblich. Somit ist das Vorhaben abzulehnen.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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