Beschlussvorlage Mirow - Mi 134/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/97 "Gartenstraße" der Stadt Mirow
- Abwägungs-, Enwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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14.12.2021
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Mirow billigt das Abwägungsergebnis und die daraus resultierenden Änderungen im Entwurf
und beschließt, diese während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte öffentlich auszulegen und zusätzlich in das Internet (www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte“) einzustellen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben über das Ergebnis zu informieren. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Mit Beschluss vom 31.08.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Mirow den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und sowohl der öffentlichen Auslegung als auch die frühzeitige Behördenbeteiligung beschlossen.
Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt gemäß Anlage.
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/97 der Stadt Mirow „Gartenstraße“ bestehend aus Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung wird beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung bzw. einen gemäß § 4b BauGB beauftragten Dritten förmlich beteiligt.
Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich zu äußern.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.amt-mecklenburgische-kleinseenplatte“) einzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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