Beschlussvorlage Mirow - Mi 123/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung Stahlgittermast 50 m Höhe mit Outdoortechnik, auf Schotterfläche und Standortbegrenzungspfosten H=2,50 m und Schotterzufahrt in Qualzow, (Flur 13, Flst. 24) wird erteilt.

 

Reduzieren

Begründung:

Bereits vor Eingang des Bauantrages, sammelten besorgte Anwohner im Ortsteil Qualzow Argumente gegen die Errichtung eines Stahlgittermastes auf der beantragten Fläche und sammelten Unterschriften gegen das Vorhaben. Die gesammelten Unterlagen wurden an die untere Bauaufsichtsbehörde und das Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte versandt und sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen-stehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient.

Das Hauptargument welches den beigefügten Unterlagen der Anwohner zu entnehmen ist, lässt sich unter einer Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes zusammenfassen. Außerdem wurde dargestellt, dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen könnte. Diese Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Aus baurechtlicher Sicht ist im vorliegenden Fall das öffentliche Interesse an der Versorgung mit einem Funknetz höher einzustufen.

Das Vorhaben wäre somit entsprechend der Unterlagen des Antragstellers zulässig.

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...