Beschlussvorlage Mirow - Mi 121/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Ferienhauses mit 4 Einheiten in Peetsch (Flur 1, Flst. 52/17) wird erteilt. 

 

Reduzieren

Begründung:

In Ihrer Sitzung vom 19.01.2021, Beschlussvorlage Mi 153/20, hat der Hauptausschuss Mirow bereits das gemeindliche Einvernehmen für eine Bauvoranfrage erteilt. Ein positiver Vorbescheid erging am 09.04.21.

 

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.

 

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...