Beschlussvorlage Mirow - Mi 112/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Mirow beschließt, gemäß Beschluss Mi 038/21 vom 11.05.2021, als ersten Schritt zur Entwicklung des Gesamtensemble „Unteres Schloss Mirow“, die außerplanmäßigen Ausgaben für die Notsicherung des Flügelgebäudes in Höhe von 204.000,00 EUR 

 

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Begründung:

Mit Beschluss Nr. Mi 038/21 wurde am 11.05.2021 mehrheitlich durch die Stadtvertretung beschlossen die Entwicklung des Gesamtensembles „Unteres Schloss Mirow“ in Eigenregie umzusetzen. Als erster Schritt soll nun die Notsicherung des Flügelgebäudes erfolgen. Hierzu wurden Fördermittel in Höhe von ca. 204.000,00 EUR vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in Aussicht gestellt, wenn die Stadt Mirow einen in gleicher Höhe lautenden Eigenanteil im städtischen Haushalt darstellt (Schriftverkehr und Fördermittelanträge siehe Anlage).

Das Flügelgebäude (Fachwerkgebäude) ist gemäß Denkmalliste des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Einzeldenkmal, lfd. Nummer 610, unter Schutz gestellt.

Das Gebäude befindet sich aufgrund des jahrelangen Leerstands und Vernachlässigung in einem schlechten Zustand. Insbesondere ist hier die Sicherung des stark geschädigten Daches umgehend erforderlich, um die fortlaufende Zerstörung der wertvollen, historischen Bausubstanz zu stoppen.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

3400018/28102/096100001

I21-02-010 - Unteres Schloss Mirow

2021

0,00

0,00

Bemerkungen: Die Maßnahme ist im HH-Jahr 2021 nicht geplant, die außerplanmäßige Ausgabe wird durch die I12-02-012 Straßenendausbau Roloffstr. gedeckt. Diese Maßnahme wird im HH-Jahr 2021 nicht umgesetzt und für das HH-Jahr 2022 neu veranschlagt.

 

 

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Anlagen

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