Beschlussvorlage Mirow - Mi 111/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der derzeitige Entwurfsstand des B-Planes ist aufzunehmen und noch einmal zu überarbeiten. Empfehlungen für die Überarbeitung werden duch den Bauauschuss zugearbeitet.

 

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Begründung:

Nach Abschluss der Arbeiten, des nach § 33 BauGB genehmigten Gebäudes in Baufeld 6 und des neu eingegangenen Bauantrages für das Gebiet Ferienwohnungen 4, in dem zwei neue “Blöcke“ entstehen sollten wird deutlich, dass der Vorhabenträger die festgesetzten Höchstgrenzen nicht nur auschöpfen sondern sogar überschreiten möchte. Sowohl das in der Beschlussvorlage Mi 111/21 beantragtre Vorhaben (durch den Hauptausschuss abgelehnt) als auch die derzeit geplante maximale Bebaubarkeit der geplanten Baufelder überschreitet das ortsübliche Maß deutlich, zudem fügt sich nicht in die Landschaft ein und beeinträchtigt und verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild.

Dementsprechend ist die Planung so anzupassen, dass die mögliche Bebauung sich harmonisch in das Ort- und Landschaftsbild einfügt. 
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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