Beschlussvorlage Mirow - Mi 109/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Beantragung der Waldumwandlung gemäß § 15 Waldgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG) des Grundstückes Gemarkung Mirow, Flur 24, Flurstücke 26 und 27 und die damit verbundene Errichtung eines Katzenwaldes.

 

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Begründung:

In der Stadt Mirow und den Ortsteilen häuft sich vermehrt das Problem von freilaufenden Katzen. Das Verbringen solcher Katzenpopulation zur Vermittlung ins Tierheim Neustrelitz ist nicht möglich, da freilaufende, wilde Katzen als nicht mehr vermittelbar gelten. Nach der Kastration der Katzen sind die Städte und Gemeinden wieder für die Tiere verantwortlich. Um die Tiere aus Wohngebieten fernzuhalten, da sie dort Kinderspielplätze verunreinigen und eine Gefahr für den Verkehr darstellen wird empfohlen auf den oben genannten Grundstücken (Waldstück an den Garagen der Granzower Straße) einen sogenannten Katzenwald zu errichten. Bei der Errichtung würde das Tierheim Neustrelitz unterstützend tätig werden und sich um die Errichtung eines geeigneten Zaunes samt Übersprungschutz kümmern. Hierzu ist eine Waldumwandlung gemäß § 15 LWaldG M-V notwendig, da die Haltung von Haus- und Nutztieren gemäß § 29 LWaldG M-V nicht zulässig ist.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

2022

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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