Beschlussvorlage Mirow - Mi 096/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung ehem. Gaststätte in eine Pflegeeinrichtung für behinderte Kinder (3 - 5) mit Ferienwohnungen in Mirow, Strelitzer Str. (Flur 15, Flst. 26/2, 26/3, 26/4, 27/2) wird erteilt.  

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 15/97 – „Neuer Markt“ der Stadt Mirow. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Somit kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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