Beschlussvorlage Mirow - Mi 095/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Stahl-Leichtbauhalle zur Lagerung von Raufutter und Getreide und zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten in Qualzow (Flur 13, Flst. 24) wird erteilt.

 

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.

Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen-stehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es u.a. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Das Vorhaben wäre somit entsprechend der eingereichten Unterlagen zulässig.


 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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