Beschlussvorlage Mirow - Mi 093/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für die Eintragung einer Grundschuld innerhalb des Sanierungsgebietes der Stadt Mirow sowie zum Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Sanierungsgebiet der Stadt Mirow (Flur 15, Flst. 2) wird gem. §§ 144, 145 und 163 BauGB erteilt.

 

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Begründung:

Das zu übertragende Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedarf die Belastung mit einer Grundschuld im Sanierungsgebiet, der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.

Da der Förderzeitraum für die Sanierungen vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung weiterhin.

Die Spekulationsprüfung war unauffällig. Eine Genehmigung nach § 144 kann erteilt werden.

Als Voraussetzungen zur Entlassung aus dem Sanierungsgebiet müssen die Grundstücke entsprechend der Festsetzungen des Rahmenplanes und unter Beachtung der Ziele und der Zwecke der städtebaulichen Sanierung bebaut sein. Zudem müssen die Ausgleichsbeträge ermittelt und der jeweilige Betrag vom Antragsteller bezahlt werden. Diese Voraussetzungen wurden vollumfänglich erfüllt.

 

Es stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.  

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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