Beschlussvorlage Mirow - Mi 091/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Ferienwohnanlage (Gebäude A, B, C) - "Sondergebiet Ferienwohnung 4" in Fleether Mühle (Flur 1, Flst. 5/39) wird erteilt.  

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1/2016 – Fleether Mühle der Stadt Mirow, welcher sich derzeit noch in der Aufstellungsphase befindet. Eine Beurteilung erfolgt nach § 33 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die beantragte Errichtung widerspricht nicht den Festsetzungen des B-Planes, die Erschließung ist gesichert, somit ist das beantragte Vorhaben zulässig.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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