Beschlussvorlage Mirow - Mi 091/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Ferienwohnanlage (Gebäude A, B, C) - "Sondergebiet Ferienwohnung 4" in Fleether Mühle (Flur 1, Flst. 5/39)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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07.09.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Begründung:
Das beantragte Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 1/2016 – Fleether Mühle der Stadt Mirow, welcher sich derzeit noch in der Aufstellungsphase befindet. Eine Beurteilung erfolgt nach § 33 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
Die beantragte Errichtung widerspricht nicht den Festsetzungen des B-Planes, die Erschließung ist gesichert, somit ist das beantragte Vorhaben zulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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