Beschlussvorlage Mirow - Mi 089/21
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Mirow, Weidenweg (Flur 10, Flst. 37/5)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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07.09.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Begründung:
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die vorgenannten Voraussetzungen sind in diesem Fall erfüllt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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551,8 kB
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