Beschlussvorlage Mirow - Mi 084/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Es wird der Annahme einer Geldspende in Höhe von 1.500,00 € von Wakubau Mirow GmbH für Freiwillige Feuerwehr Mirow zugestimmt.

 

 

Reduzieren

Begründung:

Gemäß § 44 Abs.4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 der Kommunalverfassung M-V beteiligen.

Zuwendungen dürfen dabei nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 5 Abs.3 Nr.4 der Hauptsatzung der Stadt Mirow trifft der Hauptausschuss u.a. Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Wert von 100 € bis höchstens 1.000 €.

Bei Spenden im Wert von über 1.000 € entscheidet die Stadtvertretung.
 

 

Reduzieren

Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

Loading...