Beschlussvorlage Mirow - Mi 084/21
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme einer Geldspende für Freiwillige Feuerwehr Mirow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Kerstin Strysewske
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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31.08.2021
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Begründung:
Gemäß § 44 Abs.4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben u.a. Spenden einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 der Kommunalverfassung M-V beteiligen.
Zuwendungen dürfen dabei nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 5 Abs.3 Nr.4 der Hauptsatzung der Stadt Mirow trifft der Hauptausschuss u.a. Entscheidungen über die Annahme von Spenden im Wert von 100 € bis höchstens 1.000 €.
Bei Spenden im Wert von über 1.000 € entscheidet die Stadtvertretung.
