Beschlussvorlage Mirow - Mi 059/21-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsrechtliche Genehmigung: Eintragung einer Grundschuld, Gartenstr. (Flur 8, Flst. 30/1)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
|
03.08.2021
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
Begründung:
Das zu übertragende Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.
Nach § 144 BauGB bedarf die Belastung mit einer Grundschuld im Sanierungsgebiet, der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.
Da der Förderzeitraum für die Sanierungen vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung weiterhin.
Die Spekulationsprüfung war unauffällig. Eine Genehmigung nach § 144 kann erteilt werden.
Hinweis: In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.06.21 wurde bereits das Einvernehmen für die Eigentumsübertragung erteilt. Da der Notar versäumte die Grundschuldbestellung mit zu beantragen wird dies nun nachgeholt.
