Beschlussvorlage Mirow - Mi 059/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für die Eintragung einer Grundschuld innerhalb des Sanierungsgebietes der Stadt Mirow, Gartenstr. (Flur 8, Flst. 30/1) wird gem. § 144 und 145 BauGB erteilt.

 

 

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Begründung:

Das zu übertragende Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedarf die Belastung mit einer Grundschuld im Sanierungsgebiet, der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.

Da der Förderzeitraum für die Sanierungen vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung weiterhin.

Die Spekulationsprüfung war unauffällig. Eine Genehmigung nach § 144 kann erteilt werden.

 

Hinweis: In der Sitzung des Hauptausschusses am 01.06.21 wurde bereits das Einvernehmen für die Eigentumsübertragung erteilt. Da der Notar versäumte die Grundschuldbestellung mit zu beantragen wird dies nun nachgeholt.

 
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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