Beschlussvorlage Mirow - Mi 080/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 145 BauGB zum Ersatz einer vorhandenen Leuchtreklame in Mirow Strelitzer Str. (Flur 15, Flst. 1) wird erteilt.  

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedarf der Ersatz einer vorhandenen Leuchtreklame im Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow. Das Vorhaben ist nach § 61 LBauO MV befreit.

Die geplante Veränderung der Werbeanlage fügt sich in das Stadtbild ein, zusätzliche negative Auswirkungen sind nicht zu befürchten.

Es stehen keine städtebaulichen Ziele entgegen.   
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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