Beschlussvorlage Mirow - Mi 074/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen für eine Eigentumsübertragung innerhalb des Sanierungsgebietes der Stadt Mirow, Töpferstr. (Flur 18, Flst. 3, 6) wird gem. § 144 und 145 BauGB erteilt.

 

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Begründung:

Das zu übertragende Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet der Stadt Mirow.

Nach § 144 BauGB bedarf sowohl die Eigentumsübertragung als auch die Belastung mit einer Grundschuld im Sanierungsgebiet der schriftlichen Genehmigung der Stadt Mirow.

Da der Förderzeitraum für die Sanierungen vorüber ist, aber das förmliche Verfahren noch nicht beendet wurde, besteht die Notwendigkeit zur Prüfung weiterhin.

Die Spekulationsprüfung war unauffällig, eine Genehmigung nach § 144 kann erteilt werden.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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