Beschlussvorlage Mirow - Mi 072/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gewerbehalle mit Betriebswohnung in Mirow, Weinberg (Flur 23, Flst. 12/51) wird erteilt.

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 03/91 – „Gewerbegebiet Am Weinberg“ der Stadt Mirow.

Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die beantragte Errichtung widerspricht nicht den Festsetzungen des B-Planes, die Erschließung ist gesichert, somit ist das beantragte Vorhaben zulässig.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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