Beschlussvorlage Mirow - Mi 061/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur 1. Umnutzung einer Grünlandfläche in einen Wochenendplatz

2. Errichtung von 7 Gartenhäusern und ein Sanitärhaus mit Dusche in Fleeth (Flur 1, Flst. 28/5) wird nicht erteilt. 

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

Im vorliegenden Fall ist ein Verstoß gegen Nr. 1 „Darstellung des Flächennutzungsplanes widerspricht“ sowie Nr. 7 „Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten.

Das Vorhaben ist somit abzulehnen. 

 

Hinweis: Der Antrag wird direkt in der Stadtvertretung behandelt, da sonst die gesetzlich einzuhaltende Bearbeitungsfrist ablaufen würde.

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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