Beschlussvorlage Mirow - Mi 060/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports in Fleeth (Flur 1, Flst. 20/66) wird erteilt. 

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 Abs. 1 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücks-fläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

Die Voraussetzungen sind bei dem beantragten Vorhaben erfüllt.

 

Hinweis: Der Antrag wird direkt in der Stadtvertretung behandelt, da sonst die gesetzlich einzuhaltende Bearbeitungsfrist ablaufen würde.  
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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