Beschlussvorlage Mirow - Mi 024/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Bio- Legehennenanlage (12.000 Tierplätze) einschl. 2x Kotlager, 2x Futtersilo, Löschwasserteich/ Rückhaltebecken in Peetsch (Flur 7 Flst. 20, 42, 43, 48 53/1 und 56)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Bauen und Objektverwaltung
- Bearbeiter:
- Christian Kubanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaft und Landwirtschaft
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Vorberatung
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13.04.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Anhörung
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Erledigt
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Stadtvertretung Mirow
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Entscheidung
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11.05.2021
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Begründung:
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich.
Nach § 35 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen-stehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es u.a. einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Das Vorhaben wäre somit entsprechend der eingereichten Unterlagen zulässig.
Das für die Erschließung notwendige Flurstück 56 ist nach jetzigem Kenntnisstand noch nicht in das Eigentum des Antragstellers übergegangen. Aus diesem Grund wird die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens an den Nachweis eines Eigentums ähnlichen Rechts für die laut Antrag in Anspruch genommenen Flächen geknüpft. Dieses muss der Antragssteller zunächst nachweisen.
Bis zur Klärung gilt das gemeindliche Einvernehmen als nicht erteilt.
Im Falle eines Nachweises, wird das gemeindliche Einvernehmen ohne erneute Beschlussvorlage erteilt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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943,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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67 kB
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