Beschlussvorlage Mirow - Mi 045/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers Kamerad Steffen Manthei für die Freiwillige Feuerwehr Qualzow zu.

 

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Begründung:

Entsprechend § 12 Absatz 1 Satz 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) bedarf die Wahl des Ortswehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Stadtvertretung.
 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

1300041/12601/501400000

 

2021

2.800,00

2.640,00

Bemerkungen:

 

 

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