Beschlussvorlage Mirow - Mi 030/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt gemäß Anlage

Der aus der Abwägung resultierende neue Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans bestehend aus Planzeichnung, Begründung sowie die Umweltberichte werden beschlossen.

Die nach § 3 BauGB erforderliche Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung bzw. einen gemäß § 4b BauGB beauftragten Dritten beteiligt.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

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Begründung:

Die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der 1. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte vom 08.02.2021 bis 12.03.2021. Die betroffenen Behörden wurden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Die öffentlichen und privaten Belange sind nun untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zu diesem Zweck ausgewertet (siehe Anlage) und die Unterlagen angepasst.

Hierbei kam es zu keinen wesentlichen Änderungen des Planinhaltes.

Der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mirow als Rechtsnachfolger der Gemeinde Roggentin wird in der vorliegenden Fassung vom März 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung sowie die Umweltberichte werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB öffentlich auszulegen. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Entwürfe eingesehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung, Äußerungen hierzu abgegeben werden können. Die eingegangenen Stellungnahmen sollen in die weitere Planung einfließen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Entwurf einzuholen.

 

Hinweis: Aufgrund nachträglich eingegangener Stellungnahmen, wurde die Abwägungstabelle zur Stadtvertretersitzung am 11.05.2021 überarbeitet und ausgetauscht.

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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