Beschlussvorlage Mirow - Mi 021/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Hotels mit Fahrstuhl und Saunalandschaft in Mirow, (Flur 15, Flst. 2) sowie eine sanierungsrechtliche Genehmigung für den Umbau werden nicht erteilt.

 

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Begründung:

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 15/97 – „Neuer Markt“ der Stadt Mirow. Eine Beurteilung erfolgt nach § 30 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des B-Planes nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Vorhaben weicht bezüglich der nicht zur Bebauung freigegebenen Fläche von den Festsetzungen des B-Planes ab. Ein Teil des neu geplanten Anbaus, welche für die Wc´s, die Saunalandschaft und den Technikraum genutzt werden soll, liegt nicht innerhalb des festgesetzten Baufensters, sondern auf einer nicht zur Bebauung freigegebenen Fläche. Ein Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegt bislang nicht vor. Somit ist das Vorhaben abzulehnen.   

 

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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