Beschlussvorlage Mirow - Mi 019/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines freistehenden Wohngebäudes, sowie von Garage und Carport in Roggentin (Flur 4, Flst. 33/8) wird nicht erteilt. 

 

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Begründung:

Das beantragte Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB. Ein Vorhaben ist hier zulässig, wenn seine Ausführung und Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Öffentliche Belange, die durch ein Vorhaben im Außenbereich beeinträchtigt werden können, werden im § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft aufgeführt.

Im vorliegenden Fall ist ein Verstoß gegen Nr. 7 „Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten.

Das Vorhaben ist somit abzulehnen.  

 

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Finanzierungsvorschlag:

 

Kostenstelle/Kostenträger
Sachkonto

Haushaltsjahr

Soll

Ist

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

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Anlagen

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