15.12.2020 - 8.3 Jahresabschluss 2019 Städtebauliches Sonderverm...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss:

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern stellt die Stadtvertretung der Stadt Mirow den mit Datum vom 28.04.2020 aufgestellten Jahresabschluss 2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ Stadt Mirow fest und beschließt diesen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

11

11

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Anlagen zur Vorlage