25.02.2025 - 6.2.3 Änderung des Aufstellungsverfahrens zum Vorhabe...

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung Mirow beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/25 "Vogelviertel Granzow" gemäß § 12 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Gesamtfläche von ca. 6,1 ha umfasst die Flurstücke Flst. 13/32, 13/33, 13/34, 13/35, 13/36, 13/37, 13/39, 13/40, 13/41, 13/42, 13/43, 13/44, 13/45, 13/46, 13/47, 13/48, 13/49, 13/50, 13/51, 13/52, 13/53, 13/54, 13/55, 13/56, 13/57, 13/58, 13/59, 13/60, 13/61, 13/62, 13/63, 13/64, 13/65, 13/66, 13/67, 13/68, 13/69, 13/70, 13/71, 13/72, 13/73 der Flur 26 sowie die Flst. 28/29, 29/1, 29/31, 29/2 der Flur 26 in der Gemarkung Mirow.

2. Ziel der o.g. Bauleitplanung ist die Änderung der Festgesetzten Baugrenzen sowie die Anpassung der derzeit Festgesetzten Firstrichtungen. Die in diesem Bereich gültigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 12/93 Ferienpark Granzow, welcher ein Ferienhausgebiet ausweist soll in dem zu überplanenden Bereich entfallen.

3. Das Planverfahren wird auf der Grundlage des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

Abstimmungsergebnis

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Ausgeschlossen

8

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7

1

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Beschluss: Somit wird die Änderung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/25 “Vogelviertel Granzow” abgelehnt.

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

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Anlagen zur Vorlage