09.11.2021 - 9.1 Bebauungsplan Nr. 01/20 - "An der Wesenberger C...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 01/20 - "An der Wesenberger Chaussee" der Stadt wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2021 beschlossen. Der Entwurf der Begründung sowie das Einzelhandelsgutachten werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 01/20 - "An der Wesenberger Chaussee" der Stadt, dessen Begründung sowie das erstellte Einzelhandelsgutachten, sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Entwürfe eingesehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgegeben werden können. Die eingegangenen Stellungnahmen sollen in die weitere Planung einfließen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Vorentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

Durch die Verwaltung zu prüfen:

  1. Stimmen die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen nach §86 LbauO MV in Verbindung mit §9 Abs. 4 BauGB mit der Werbesatzung der Stadt Mirow überein?
  2. Besteht die Möglichkeit den Zusatz mit aufzunehmen, dass bei Leerstand ein Rückbau zu erfolgen hat

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

14

13

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1

 

 

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Anlagen zur Vorlage