03.08.2021 - 11.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 01/2021 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 1,2 ha und die Flurstücke 39/1 (tlw.), 39/3, 39/4, 39/5 der Flur 2, Gemarkung Peetsch auf dem Areal des ehemaligen Ferienlagers soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 01/21 der Stadt Mirow „Ferienhausgebiet Peetsch“ aufgestellt werden.
  2. Ziel des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes, das der Erholung dient gemäß § 10 Abs. 1 BauNVO, die zwei Ferienhäuser planungsrechtlich zu sichern und eine bedarfsgerechte, verträgliche Verdichtung des baulichen Bestandes zu ermöglichen.
  3. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

1

5

1

---

 

 

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Anlagen zur Vorlage