11.05.2021 - 13.4 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Miro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Beschluss:

Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Mirow wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung und der Begründung sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Vorentwürfe eingesehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgegeben werden können. Die eingegangenen Stellungnahmen sollen in die weitere Planung einfließen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Vorentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

14

14

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Anlagen zur Vorlage