25.02.2025 - 6.2.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/22 - "So...

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Beschluss

Beschluss:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 - "Solarpark Roggentin" der Stadt wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2025 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/22 - "Solarpark Roggentin" der Stadt, dessen Begründung, sind im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB öffentlich auszulegen. Damit soll die Möglichkeit gegeben werden, sich an der Planung zu beteiligen, indem die Pläne und Entwürfe eingesehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgegeben werden können. Die eingegangenen Stellungnahmen sollen in die weitere Planung einfließen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Vorentwurf einzuholen.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Ausgeschlossen

8

8

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kleinseenplatte.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=949&TOLFDNR=15859&selfaction=print