22.03.2022 - 10.7 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Mirow
- Gremium:
- Stadtvertretung Mirow
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Mirow
- Federführend:
- Sachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Andreas Franz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Klarstellend wird zum Beschluss der 1. Satz der Begründung zur Beschlussvorlage wie folgt neu gefasst:
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat mit Urteil vom 01.03.2022 (3 K 362/20 OVG) die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow vom 07.05.2019 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow vom 11.05.2021 auf einen Normenkontrollantrag zweier Campingplatzbetreiber, mit Ausnahme des § 13 (Ordnungswidrigkeiten), für unwirksam erklärt.
Weiterhin wird die Begründung zur Beschlussvorlage wie folgt ergänzt:
Eine weitere Änderung ist in § 10 Abs. 6 der Satzung vorzunehmen. Anstelle eines (unzulässigen) zusätzlichen Haftungstatbestandes, wird eine weitere Mitwirkungspflicht der Quartiersgeber geregelt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 6 KV M-V die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow und billigt die Kalkulation.
Anlagen zur Vorlage
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1
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