22.03.2022 - 10.7 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Er...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss

Klarstellend wird zum Beschluss der 1. Satz der Begründung zur Beschlussvorlage wie folgt neu gefasst:

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat mit Urteil vom 01.03.2022 (3 K 362/20 OVG) die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow vom 07.05.2019 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow vom 11.05.2021 auf einen Normenkontrollantrag zweier Campingplatzbetreiber, mit Ausnahme des § 13 (Ordnungswidrigkeiten), für unwirksam erklärt.

 

Weiterhin wird die Begründung zur Beschlussvorlage wie folgt ergänzt:

Eine weitere Änderung ist in § 10 Abs. 6 der Satzung vorzunehmen. Anstelle eines (unzulässigen) zusätzlichen Haftungstatbestandes, wird eine weitere Mitwirkungspflicht der Quartiersgeber geregelt.

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 6 KV M-V die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow und billigt die Kalkulation.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

12

9

1

2

---

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kleinseenplatte.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=740&TOLFDNR=11413&selfaction=print