22.03.2022 - 3 Bericht des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Mirow
- Gremium:
- Stadtvertretung Mirow
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Teilnahme an regelmäßigen web.ex Treffen mit dem Landkreis und Bürgermeistern
02.02.22 tagte der Aufsichtsrat der WOBAU
01.03.22 Teilnahme am Bauausschuss
Beratung mit dem Bundestagsabgeordneten Johannes Arlt und der BI Umgehungsstraße, die Auslegung des Planverfahrens ist in Verzug
04.03.22 /11.03.22 erneute Besprechungen mit Landkreis zur Thematik Unterbringung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine; nach Aufnahme in den Sammelunterkünften Bezug von Wohnungen, die von Städten, Gemeinden und Wohnungsgesellschaften eingerichtet und zur Verfügung gestellt werden, Ansprechpartner für organisatorische Fragen ist die Amtsverwaltung, Flüchtlinge melden sich in der Ausländerbehörde und im Einwohnermeldeamt an, Spendenkonto wird im Kleinseenlotsen bekanntgegeben
Gespräch mit Frau Willisch zu Projekt „Jung Leader“, Workshop am 06. und 07.07.2022 im Unteren Schloss mit der Leader Aktionsgruppe, Ideenschmiede für Konzepte für neue Förderperiode, abendliches Konzert …..
15.03.22 tagte der Beirat Tourismus
Schreiben an Postverwaltung wegen Versetzung Briefkasten gegenüber vom Unteren Schloss ist versendet, bisher keine Rückinformation
Normenkontrollklage gegen Kurabgabensatzung; Urteil liegt noch nicht schriftlich vor
Bürgermeister verliest: „Der Urteilstenor zum Urteil vom 01.03.2022 (3 K 362/20 OVG) lautet wie folgt:
In dem Normenkontrollverfahren Mottkowski ./. Stadt Mirow, 3 K 362/20 OVG ergeht im Namen des Volkes
folgendes Urteil
Unter Abweisung des Normenkontrollantrages im Übrigen, wird die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow (Kurabgabensatzung KAS 2019) vom 08.05.2019, in der Fassung der rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 2 Änderungssatzung vom 11.05.2021, mit Ausnahme des § 13 dieser Satzung für unwirksam erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Antragsgegnerin zu zweidritteln und den Antragsstellern zu je einemsechstel auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.“
Stadtvertreter Fischer hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht gegen den Bürgermeister, die Stadtvertretung Mirow und gegen den Amtsvorsteher wegen Mitwirkungsverbot zum Beschluss Mi 037/21- 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Mirow.
