07.09.2021 - 8.3 Errichtung einer Ferienwohnanlage (Gebäude A, B...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Ferienwohnanlage (Gebäude A, B, C) - "Sondergebiet Ferienwohnung 4" in Fleether Mühle (Flur 1, Flst. 5/39) wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

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7

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Das gemeindliche Einvernehmen wird somit abgelehnt.

 

Die maximale Höhe baulicher Anlagen ist in diesem Gebiet auf 10 m Festgelegt, die beantragte Höhe der baulichen Anlagen beträgt 11,19 m und wiederspricht somit den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Der Bauausschuss empfiehlt eine Anpassung des noch in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes hinsichtlich der maximalen Höhe (Reduzierung) der baulichen Anlagen, welche bereits in der nächsten Stadtvertreter Sitzung durch einen separaten Beschluss festgehalten werden sollte, um die Ablehnung des beantragten Bauvorhabens noch einmal zu Untermauern. Die Erstellung einer solchen Beschlussvorlage ist durch den Hauptausschuss zu beschließen. 

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage