10.11.2020 - 8.13 Bebauungsplan Nr. 02/2020 der Stadt Mirow "Wohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschlussvorschlag: 

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt:

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 02/2020 „Wohngebiet an der Försterei Blankenförde“ wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 02/2020 „Wohngebiet an der Försterei Blankenfördemit der Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange schriftlich zu unterrichten und aufzufordern, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

7

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Anlagen zur Vorlage