10.11.2020 - 8.12 Bebauungsplan Nr. 01/2019 der Stadt Mirow "Schi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Mirow beschließt:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.

 

2.  Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 01/2019 der Stadt Mirow „Schildkamp“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 gebilligt.

 

4. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 01/2019 der Stadt Mirow „Schildkamp“ im Verfahren gemäß § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.       Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festset-

          zungen des Bebauungsplans Nr. 01/2019 der Stadt Mirow „Schildkamp“ anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

7

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Anlagen zur Vorlage