10.12.2019 - 10.5 Entlastung des Bürgermeisters zum Jahresabschlu...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss: Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Stadtvertretung der Stadt Mirow, dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss 2018 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Mirow Entlastung zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

14

12

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2

 

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