10.09.2019 - 10.7 Entscheidung über Ausübung Vorkaufsrecht

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Stadt Mirow übt im Falle des Grundstückes Gemarkung Mirow Flur 34, FS 65/2 das Vorkaufsrecht zum derzeitigen Verkehrswert von ca. 18.000 € aus. Der Kaufpreis muss ggf. neu ermittelt bzw. aktualisiert werden.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis

Anwesend

Ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

12

12

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